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   BFH, 04.05.2011 - II R 55/09   

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https://dejure.org/2011,15568
BFH, 04.05.2011 - II R 55/09 (https://dejure.org/2011,15568)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2011 - II R 55/09 (https://dejure.org/2011,15568)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - II R 55/09 (https://dejure.org/2011,15568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • openjur.de

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge; Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 3 S 1, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, BewG § 9 Abs 2 S 3, BewG § 9 Abs 2 S 2
    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 118 Abs 3 S 1 FGO
    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - Nichtberücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über Einheitsbewertung des Grundvermögens

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine schlüssige Aufklärungsrüge; Bestimmung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1702
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Dem Einheitswert als einem typisierten gemeinen Wert wohnt insofern die Eigenschaft eines objektiven Werts inne, der unter Außerachtlassen persönlicher Verhältnisse zu ermitteln ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).

    Ungewöhnliche und persönliche Umstände sind dabei solche, mit denen der Verkehr bei Abschätzung des Werts eines Wirtschaftsguts nicht zu rechnen pflegt und die lediglich in einem Einzelfall ausnahmsweise die Preisbildung beeinflusst haben; persönliche Verhältnisse weisen darüber hinaus die Besonderheit auf, dass sie in der Person des Käufers oder Verkäufers liegen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 2007 II R 73/05, BFH/NV 2007, 1277, und in BFH/NV 2008, 962).

  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Inzwischen ist auch geklärt, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und den darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2010 II R 60/08, BFHE 230, 78, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BFHE 230, 93, BStBl II 2011, 48).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Inzwischen ist auch geklärt, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und den darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2010 II R 60/08, BFHE 230, 78, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BFHE 230, 93, BStBl II 2011, 48).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 26.02.2007 - II R 73/05

    Einheitswert eines Erbbaurechts an Golfplatz

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Ungewöhnliche und persönliche Umstände sind dabei solche, mit denen der Verkehr bei Abschätzung des Werts eines Wirtschaftsguts nicht zu rechnen pflegt und die lediglich in einem Einzelfall ausnahmsweise die Preisbildung beeinflusst haben; persönliche Verhältnisse weisen darüber hinaus die Besonderheit auf, dass sie in der Person des Käufers oder Verkäufers liegen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 2007 II R 73/05, BFH/NV 2007, 1277, und in BFH/NV 2008, 962).
  • BFH, 23.07.2002 - X B 174/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702; BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13

    Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem

    aa) Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702, Rz 9; vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771, Rz 25).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    a) Es fehlt bereits die substantiierte Darlegung (vgl. zu deren Erforderlichkeit BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702, Rz 9, m.w.N.), inwiefern die angefochtene Vorentscheidung --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre.
  • BFH, 26.03.2015 - IV R 7/12

    Feststellung des gemeinen Werts bei Grundstückseinbringung in

    Der gemeine Wert eines Grundstücks ist ein objektiver Wert (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702).
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